Überblick: Energieausweis für Gebäde

Was ist der Energieausweis für Gebäude?

Der Energieausweis ist ein öffentlich-rechtliches Zertifikat, das die Energieeffizienz eines Gebäudes dokumentiert. Er informiert mit Hilfe einer Skala über den energetischen Zustand von Gebäuden. In einem zusätzlichen Dokument werden Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude gegeben. Die Vorschriften zur Erstellung von Energieausweisen sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) geregelt.

Welchen Nutzen hat der Energieausweis?

Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz von Gebäuden und zeigt auf, wo Energie effizienter genutzt und Geld gespart werden kann. Er ermöglicht den Vergleich von Gebäuden und führt damit zu mehr Transparenz im Immobilienmarkt. Damit dürften sich die Energieeffizienz von Gebäuden zum Qualitätsmerkmal und der Energieausweis zu einer wichtigen Entscheidungshilfe für Käufer und Mieter entwickeln. Gleichzeitig werden Anreize geschaffen, die Energieeffizienz zu verbessern und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Was ist der Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis?

Der Energieausweis auf Bedarfsbasis berechnet den Energiebedarf eines Gebäudes aufgrund seiner Größe, der verwendeten Baumaterialien und der Anlagentechnik unter Normbedingungen. Der Energieausweis auf Verbrauchsbasis wird auf Grundlage des tatsächlich gemessenen Energieverbrauchs der letzen drei Abrechnungsperioden erstellt.

Wer darf Energieausweise erstellen?

Ausstellungsberechtigt sind Architekten, Ingenieure, Bauvorlageberechtigte, Handwerksmeister und Techniker bestimmter Fachgebiete, die mindestens zwei Jahre im energiesparenden Bauen tätig waren oder einen entsprechenden Aus- oder Weiterbildungsschwerpunkt hatten.

Ist eine Vor-Ort-Begehung für die Erstellung eines Energieausweises erforderlich?

Um die Kosten für die Erstellung des Energieausweises möglichst gering zu halten, ist eine Vor-Ort-Begehung nicht verpflichtend vorgeschrieben. Der Gebäudeeigentümer ist berechtigt, die für die Erstellung eines Energieausweises benötigten Daten selbst zu erheben.

Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 01.11.1977

Die Prüfung, ob das Anforderungsniveau eingehalten wird, regelt die BMVBS-Bekanntmachung "Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand" vom 05.07.2007.