ENERGIEBERATUNG - Überblick
Bei moderner Energieberatung im Gebäudesektor geht es um mehr als um Heizung, Warmwasserbereitung und die Auswahl des Energieträgers.
Ich biete eine unabhängige Energieberatung an und bin im Rahmen des Förderprogramms Energiesparberatung vor Ort des Bundeswirtschaftsministeriums tätig.
Auch im Rahmen der KfW-Förderprogramme CO2-Gebäudesanierung leiste ich Beratung. Ich kann die Berechnungen zur CO2-Minderung durchführen, welche für den Kreditantrag bei der Hausbank benötigt werden.
Mit dem Inkrafttreten der EnEV 2007 am 1.Oktober 2007 wurde der Energieausweis für Bestandsgebäude in Deutschland ab 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht. Bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf sind für alle Wohngebäude Energieausweise ab dem 1. Januar 2009 verpflichtend auszustellen. Die Ausweispflicht für Nichtwohngebäude gilt ab dem 1. Juli 2009. In öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1.000 Quadratmetern Nutzfläche muss dann ein Energieausweis gut sichtbar angebracht werden. Für Neubauten wurde der Energieausweis bereits im Jahr 2002 eingeführt. Hausbesitzer müssen nun bei Vermietung oder Verkauf von Immobilien einen Energieausweis vorlegen.
Die Betriebskosten spielen im öffentlichen und gewerblichen Gebäudebestand eine zunehmend wichtigere Rolle. Ein großes Einsparpotenzial liegt im Nutzerverhalten. Dieses Potenzial kann mit gering-investiven Maßnahmen erschlossen werden. Die Erfahrungen zeigen, dass Einsparquoten von 5 - 15 % der Gesamtenergiekosten realistisch sind. Auf diese Weise lassen sich Kosteneinsparung und Klimaschutzziele problemlos verbinden.