Energiesparberatung vor Ort

Ergebnis dieser Beratung ist ein Bericht, in welchem für das konkret betrachtete Haus die denkbaren Sparmaßnahmen mit ihren Auswirkungen auf die Einsparung, die Kosten und die Umwelt dargestellt und bewertet werden. Dieser Bericht kann dann für die nächsten Jahre als eine Art Sanierungsfahrplan für das Haus angesehen werden.

Voraussetzung für die Beratung ist, dass die Baugenehmigung vor dem 1. Januar 1984 erteilt wurde und das Gebäude überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird. Anträge auf eine Förderung aus diesem Programm können bis spätestens zum 31. Dezember 2009 gestellt werden.

Was kosten solche Maßnahmen und zu welchen Energieeinsparungen führen Sie? Die Antwort hierauf kann ich als Energieberater geben. Ich ermittle auch, wie sich die Investitionen im Laufe der Jahre amortisieren. Und ganz wichtig: Der Kunde erhält auch Hinweise auf finanzielle Fördermöglichkeiten.