Überblick: Förderprogramme

Im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms erhält man durch die KfW langfristige, zinsgünstige Annuitätendarlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren. Zusätzlich zu den zinsgünstigen Krediten wird die energetische Sanierung eines Gebäudes zum "Niedrigenergiehaus im Bestand" (Neubau-Niveau nach der Energieeinsparverordnung) mit einem Teilschulderlass des Darlehens gefördert.

Beantragt werden die Mittel über eine durchleitende Bank oder Sparkasse (in der Regel über die Hausbank). Dabei ist es in einigen Fällen notwendig, durch Bestätigung eines nach Landesrecht Bauvorlageberechtigten oder staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz oder eines in Bundes- oder Landesprogrammen für den Gebäudebereich als Energieberater zugelassenen Ingenieurs nachzuweisen, dass mit den Maßnahmen eine CO2-Einsparung von mindestens 30 kg/qm Gebäudenutzfläche und Jahr erreicht wird.

Diese Bestätigungen können von mir ausgestellt werden. Dazu sind einige Berechnungen erforderlich, um zu entscheiden, ob die CO2-Einsparung erreicht wird.

KfW - Programm Wohnraum Modernisieren, ÖKO-PLUS (Förderkredit)

Was wird gefördert?

1. Wärmeschutz der Gebäudeaußenhülle

Dämmung der Außenwände
Dämmung des Daches
Dämmung von obersten Geschossdecken zu nicht ausgebauten Dachräumen
Dämmung der Kellerdecke, von erdberührten Außenflächen beheizter Räume oder von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen

2. Erneuerung der Fenster / Haustür

Gefördert wird der Einbau von neuen Fenstern oder der Austausch vorhandener Verglasung. In diesem Rahmen kann auch der Austausch von Haustüren gefördert werden.

3. Austausch der Heizung

Gefördert wird der Einbau von Heizungstechnik auf Basis der Brennwerttechnologie, erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung oder Nah-/Fernwärme einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen (auch als Komponenten bi- oder trivalenter Systeme). Dabei sind mindestens die Anforderungen der EnEV einzuhalten. Beim Einbau der Heizung ist stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen.

4. Einbau einer Lüftungsanlage

Abluftanlagen mit geregelten Außenwandluftdurchlässen, Lüftungsanlagen mit einem Wärmerückgewinnungsgrad von mind. 80 % sowie dezentrale Lüftungsanlagen mit einem Wärmerückgewinnungsgrad von 80 %.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden (z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts).
Auch die Förderung von Contracting-Vorhaben ist möglich.

Wie wird gefördert?

Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, max. 50.000 € je Wohneinheit.

Die Kreditlaufzeit beträgt in der Regel 20 Jahre bei 1 - 3 tilgungsfreien Anlaufjahren, kürzere Laufzeiten (bis zu 10 Jahren) und längere (bis zu 30 Jahren) Laufzeiten sind möglich.

Das Darlehen wird zu den am Tag der Zusage geltenden Programmzinssatz bewilligt. Falls bei Antragseingang ein günstigerer Zinssatz galt, so kommt dieser zur Anwendung. Der Zinssatz ist wahlweise 5 oder 10 Jahre fest. Bei Krediten mit längerer Laufzeit wird der Zinssatz danach neu festgelegt.
Ausgezahlt werden 100% der Kreditsumme.

Die Zusageprovision für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge beträgt 0,25 % p.M., beginnend 2 Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum.
Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre ist in vierteljährlichen Annuitäten zu tilgen. Der Kredit kann jederzeit, auch in Teilbeträgen, außerplanmäßig zurückgezahlt werden.

Die jeweilige Kreditsumme muss innerhalb von 3 Monaten vollständig dem festgelegten Verwendungszweck zugeführt werden.
Privatpersonen, die für die Finanzierung keinen Kredit aufnehmen, steht für ÖKO-PLUS-Maßnahmen alternativ die Zuschussvariante des CO2-Gebäudesanierungsprogramms (Programm-Nr. 430) zur Verfügung.

Kontakt

Fördergeber
KfW Förderbank
Palmengartenstraße 5-9
Postfach 11 11 41
60046 Frankfurt am Main

Internet: www.kfw-foerderbank.de