Überblick: Förderprogramme

Was wird gefördert?

Gefördert wird eine Energiesparberatung vor Ort durch zugelassene Energieberater mit einem Zuschuss zu den Beratungskosten.
Voraussetzung ist, dass bis zum 31.12.1994 der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde und die Gebäudehülle anschließend nicht auf Grund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 % durch Anbau oder Aufstockung verändert worden ist.
Die Gebäude müssen ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein oder derzeit zu mehr als 50 % der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt werden.
Die Antragstellung ist im Rahmen der seit dem 01.05.2008 geltenden Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung ausschließlich über das Internet möglich.

Wer wird gefördert?

Eigentümer, Mieter oder Pächter eines Gebäudes können eine Energiesparberatung in Anspruch nehmen: natürliche Personen, rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Wohnungswirtschaft sowie Betriebe des Agrarbereichs, juristische Personen und sonstige Einrichtungen; letztere, sofern sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Wohnungseigentümer
können nur dann eine Beratung in Anspruch nehmen, wenn sich diese auf das gesamte Gebäude bezieht und die Eigentümergemeinschaft damit einverstanden ist.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Höhe des Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung beträgt 300 € für Ein- / Zweifamilienhäuser.
Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus von 50 € gezahlt. Der sich daraus ergebende Förderbetrag ist jedoch auf höchstens 50% der Beratungskosten (brutto) begrenzt. Er kann aber durch die Integration thermografischer Untersuchungen zusätzlich um bis zu 100 € gesteigert werden.
Separate Thermografiegutachten werden pauschal mit 150 €, aber höchstens 50% der Beratungskosten (brutto), gefördert.
Für den anzufertigenden Beratungsbericht bzw. das Thermografiegutachten sind in den Anlagen zur Richtlinie bestimmte Mindestinhalte vorgeschrieben. Bei Nichteinhaltung droht der Verlust der Förderung.
Eine Nachbesserung von Berichten/Gutachten ist nicht vorgesehen.
Die Laufzeit des Förderprogramms ist gegenwärtig bis zum 31.12.2009 festgelegt.

Kontakt

Fördergeber
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn

Internet: www.bafa.de