Überblick: Ingenieurleistungen
Die seit Juli 1998 in Kraft getretene Baustellenverordnung befasst sich mit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei Bauvorhaben, insbesondere im Hinblick auf die Baustellenbeschäftigten. Die zentrale Figur, mit der der Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen zukünftig gewährleistet werden soll, ist der Sicherheits- u. Gesundheitsschutzkoordinator. Dieser erfüllt seine Aufgabe insbesondere durch eine Koordination und Überwachung der verschiedenen bauausführenden Unternehmen und muss entsprechend ausgebildet sein.
Gemäß dieser Verordnung hat der Bauherr für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, einen geeigneten Koordinator zu bestellen. Der Bauherr kann diese Aufgabe an Dritte übertragen.
Leistungen: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
  • Vorankündigung: Anmelden der Baustelle bei den zuständigen Behörden
  • SIGEPLAN: Entwickeln von Maßnahmen zur gemeinsamen Nutzung sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Einrichtungen für den Gesundheitsschutz
  • Überprüfen der Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen bei der Zusammenarbeit der bauausführenden Unternehmen
  • Fortschreiben und Anpassen der Unterlagen
  • Einordnen von Sicherheit und Gesundheitsschutz in ein Konzept für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage