Überblick: Energieausweis für Gebäde

Gesetzliche Grundlagen und Empfehlungen für den Verkauf einer Wohnung oder eines Gebäudes...

Bedarfsausweis, Verbrauchsausweis in bestimmten Fällen

Der Verkäufer einer Wohnung oder eines Gebäudes muss dem Käufer einen Energieausweis des Gebäudes vorlegen. In der Regel ist ein bedarfsorientierter Energieausweis (Bedarfsausweis) zu erstellen. Für Gebäude, die nachträglich modernisiert und damit den Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung vom 01.11.1977 genügen, kann auch ein verbrauchsorientierter Energieausweis (Verbrauchsausweis) vorgelegt werden. Vor dem 01.10.2008 erstellte Verbrauchsausweise bleiben ebenfalls gültig. Energieausweise gelten 10 Jahre.

Empfehlungen beim Verkauf eines Hauses

Mithilfe eines Verbrauchsausweises kann der wärmetechnische Zustand des Gebäudes gut beurteilt werden. Um die Seriosität Ihres Verkaufsangebots zu unterstreichen, können Sie Kaufinteressenten stattdessen den höherwertigen Bedarfsausweis und die zugehörigen Modernisierungsempfehlungen vorlegen.

Gesetzliche Grundlagen und Empfehlungen bei Neuvermietung einer Wohnung oder eines Gebäudes...

Bedarfsausweis, Verbrauchsausweis in bestimmten Fällen

Bei Neuvermietung einer Wohnung oder eines Gebäudes muss der Vermieter dem Mieter einen Energieausweis des Gebäudes vorlegen. In der Regel ist ein bedarfsorientierter Energieausweis (Bedarfsausweis) zu erstellen. Für Gebäude, die nachträglich modernisiert und damit den Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung vom 01.11.1977 genügen, kann auch ein verbrauchsorientierter Energieausweis (Verbrauchsausweis) vorgelegt werden. Vor dem 01.10.2008 erstellte Verbrauchsausweise bleiben ebenfalls gültig. Energieausweise gelten 10 Jahre.

Empfehlungen für Ein- oder Zweifamilienhäuser bzw. Mehrfamilienhäuser mit bis zu 4 Wohnungen

Für Ihr Gebäude sollte ein Bedarfsausweis erstellt werden, da ein Verbrauchsausweis für ein kleines Gebäude weniger aussagekräftig ist. Denn je kleiner das Gebäude ist, umso stärker beeinflusst die individuelle Nutzung der Mieter (Anwesenheit, Heizverhalten, Anzahl der Bewohner, usw.) den Wärmebedarf.

Gesetzliche Grundlagen und Empfehlungen bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als 4 Wohnungen...

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Bei Neuvermietung einer Wohnung oder eines Gebäudes muss der Vermieter dem Mieter einen Energieausweis vorlegen. Der Vermieter hat die Wahl, einen bedarfsorientierten Energieausweis (Bedarfsausweis) oder einen verbrauchsorientierten Energieausweis (Verbrauchsausweis) erstellen zu lassen. Beide Energieausweise sind 10 Jahre lang gültig.

Empfehlungen bei Zentralheizung

Ein Verbrauchsausweis ist ausreichend, um den wärmetechnischen Zustand des Gebäudes zu beurteilen. Unterschiedliches Nutzungsverhalten der einzelnen Bewohner gleicht sich aus, da das Gebäude groß genug ist.

Hinweis bei Einzelheizung

Bei Einzelheizung ist es in der Regel schwierig, die Verbrauchdaten eines Gebäudes zu ermitteln, da der Energieversorger mit den Bewohnern direkt abrechnet bzw. bei Nutzung fester Brennstoffe keine Messung bzw. Zählung der verbrauchten Brennstoffe erfolgt. In einzelbeheizten Mehrfamilienhäusern kommt oft noch der Umstand hinzu, dass unterschiedlichen Wohnungen mit verschiedenen Energieträgern beheizt werden. Für oben genannte Gebäude ist die Erstellung eines Verbrauchsausweises daher in der Regel schwierig bzw. unmöglich. Sie sollten diesen Umstand bei der Bewertung der oben ausgesprochenen Empfehlungen berücksichtigen.

Hinweis bei einer Etagenheizung

Bei einer Etagenheizung ist es in der Regel schwierig, die Verbrauchdaten eines Gebäudes zu ermitteln, da der Gasversorger mit den Bewohnern direkt abrechnet. Einige Gasversorger bieten die Summierung der Gasverbräuche aller Wohnungen eines Gebäudes als kostenpflichtige Serviceleistung an. In einigen Mehrfamilienhäusern kommt oft noch der Umstand hinzu, dass die unterschiedlichen Wohnungen mit verschiedenen Energieträgern beheizt werden. In diesen Fällen ist die Erstellung eines Verbrauchsausweises daher in der Regel schwierig bzw. unmöglich. Sie sollten diesen Umstand bei der Bewertung der oben ausgesprochenen Empfehlungen berücksichtigen.